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moms match · Rechtliches

Datenschutzerklärung

Fassung 3.17 — Stand: 29. September 2026

Neu in Fassung 3.17: Verantwortlich ist jetzt die Lehmann App Solutions GmbH (Abschnitt 1). Sie hat MomsMatch von Marcus Lehmann übernommen, der die App bisher als Einzelunternehmer betrieben hat. Deine Daten liegen weiter auf demselben Server bei Hetzner in Deutschland, werden für dieselben Zwecke verarbeitet und von denselben Menschen betreut. Die Übernahme dient allein dazu, dass die App weiter für dich da ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); an deinen Rechten ändert sich nichts.

Neu in Fassung 3.16: Auf der Karte steht in der Nadel einer Mom jetzt ihr Profilbild (Abschnitt 7, „Die Karte im Umgebung-Bereich"). Es ist dasselbe Bild, das andere Moms schon in der Liste unter der Karte und in deinem Profil sehen — neu ist nur der Ort. Die Nadel steht weiterhin auf rund zwei Kilometer gerundet, nie an deiner Adresse. Wer ohne Foto auf der Karte stehen möchte, wählt im Profil einen Avatar.

Dazu eine Präzisierung: Ein Kind, das noch unterwegs ist, gilt den ganzen Terminmonat über als unterwegs und wächst ab dem Monat danach mit (Abschnitt 2.2). Bisher stand hier, es sei ab dem Termin „0 Monate" alt.

Neu in Fassung 3.15: Zwei freiwillige Angaben, und eine davon betrifft deine Gesundheit.

„Alleinerziehend" und „Schwanger" kannst du jetzt unter „Zusätzliche Angaben" auswählen (Abschnitt 2.2), und bei den Kindern kannst du ein Kind eintragen, das noch unterwegs ist — mit dem Monat des errechneten Termins. Dann zeigt dein Profil „Schwanger" von selbst, und ist der Termin vorbei, verschwindet es wieder.

Schwanger zu sein ist eine Angabe zu deiner Gesundheit. Bis Fassung 3.14 stand in Abschnitt 5a, dass diese App nirgends danach fragt. Das stimmt jetzt nicht mehr, deshalb steht dort, was wir damit tun und dass wir es nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung speichern (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

Neu in Fassung 3.14: Ein Betrieb steht auf der Karte jetzt genau an seiner Adresse (Abschnitt 2.5) — vorher war seine Lage wie bei allen anderen auf rund zwei Kilometer gerundet. Das gilt nur für Betriebe, deren Anschrift ohnehin öffentlich auf ihrer Seite steht; die Nadel verrät also nichts, was dort nicht schon zu lesen ist. Wer einen Kurs sucht, soll nicht zwei Kilometer daneben landen. Für Moms ändert sich nichts: Ihre Nadeln bleiben gerundet.

Neu in Fassung 3.13: Eine Richtigstellung, und sie betrifft genau den Punkt, auf den es bei Werbung ankommt.

Bis Fassung 3.12 stand hier „Alle Nutzerinnen sehen dieselbe Werbung". Das war zu weit gegriffen. Richtig ist: Wir suchen dir keine Werbung aus — wir werten nur nach Gruppen aus. Ob Google die Anzeigen auf dich zuschneidet, entscheidest du dagegen selbst in dessen Einwilligungsfenster beim ersten Start. Sagst du dort Ja, bekommst du personalisierte Werbung; sagst du Nein, siehst du Anzeigen ohne jeden Bezug zu dir. Abschnitt 5.2 sagt es jetzt so.

Inhaltlich hat sich an der App nichts geändert — nur beschrieb dieser Text sie an dieser Stelle falscher, als sie ist.

Neu in Fassung 3.12: Zwei Änderungen, und die erste betrifft dich unmittelbar.

Die Auswertung nach Gruppen läuft jetzt für alle — und du kannst widersprechen. Bis Fassung 3.11 gab es dafür ein freiwilliges Häkchen bei der Anmeldung. Das Häkchen ist weg. Die Auswertung stützt sich jetzt auf unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) statt auf deine Einwilligung, und damit dreht sich die Frage um: Du läufst mit, bis du widersprichst. Das geht mit einem Fingertipp im Profil unter „Konto und Daten", jederzeit, ohne Begründung und ohne Nachteil. Was ausgewertet wird, hat sich nicht geändert — es entstehen weiterhin ausschließlich Gruppenzahlen, nie ein Bild von dir. Abschnitt 5.2 sagt genau, was das heißt, und warum wir das dürfen.

Werbung steht jetzt an vier Stellen, nicht mehr an zweien: in den Veranstaltungen, im Flohmarkt, im Feed öffentlicher Gruppen und — neu — als Vollbildanzeige nach jedem zehnten Profil im Entdecken-Bereich. Die letzte ist die einzige, die den Bildschirm übernimmt. Gruppen zu schweren Themen bleiben werbefrei, private Gruppen ebenfalls. Abschnitt 5 zählt es auf.

Neu in Fassung 3.11: Die App zeigt jetzt Werbung — in der Testphase ausschließlich Testanzeigen. Sie sind als „ANZEIGE" gekennzeichnet und tragen den Hinweis „Testbetrieb"; dahinter steckt kein Werbekunde, sondern ein Platzhalter von Google. Für dich ändert sich damit trotzdem etwas Echtes: Google (AdMob) wird kontaktiert, auch für eine Testanzeige. Bevor die erste geladen wird, fragt dich Googles eigenes Einwilligungsfenster — sagst du dort Nein, wird keine geladen. Die Einzelheiten stehen in Abschnitt 5.

Bis Fassung 3.10 stand hier „Die App enthält zurzeit keine Werbung". Das stimmt seit diesem Build nicht mehr, und deshalb fragen wir dich erneut.

Neu in Fassung 3.10: Vier Ergänzungen. Die wichtigste zuerst.

Werbung, und wozu du freiwillig einwilligen kannst (Abschnitt 5.2): Noch zeigt die App keine Werbung. Für später ist welche vorgesehen, und dafür wollen wir auswerten, welche Teile der App von welcher Gruppe genutzt werden — etwa „Mütter mit Kindern unter drei nutzen den Flohmarkt häufiger als den Kalender". Keine Auswertung einzelner Personen, keine für dich ausgesuchte Werbung, keine Daten an Werbekunden. Das Häkchen dafür steht neben der Zustimmung, ist nicht vorangekreuzt, jederzeit widerrufbar — und ein Nein hat keine Nachteile.

Dazu drei Ergänzungen rund um Anbieterkonten — zwei beschreiben Neues, die dritte beschreibt genauer, was es schon gab.

Was ein Betrieb anbietet (Abschnitt 2.2): Hebamme, Rückbildung, Babyschwimmen und so weiter, ausgewählt aus einer Liste oder selbst geschrieben. Dazu je Kurs ein Link zur Buchung. Beides steht öffentlich auf seiner Seite — die Anmeldung in MomsMatch ist nur eine Voranmeldung.

Der Name eines Betriebs wird geprüft (Abschnitte 2.2 und 6): Er trägt die Freigabe und steht an jedem Kurs, im Chat, auf der Karte und im QR-Code am Tresen. Ein Wunschname geht deshalb erst an einen Menschen; bis zur Entscheidung bleibt der bisherige stehen. Gespeichert werden dafür Wunschname und Zeitpunkt, bis entschieden ist. Die Anschrift ändert ein Betrieb weiterhin selbst und sofort.

Das Moderationsprotokoll (Abschnitt 6) hält seit dem 08.09.2026 auch fest, wenn ein Betrieb seine Anschrift ändert oder einen Namen beantragt — mit altem und neuem Wert. Das stand bisher nicht in der Erklärung; hier wird es nachgetragen.

Neu in Fassung 3.9: Verkaufte Flohmarkt-Anzeigen werden fünf Tage nach dem Verkauf gelöscht — samt Fotos, Merkungen und Anfragen (Abschnitt 8). Bisher blieben sie bis zur Löschung des Kontos stehen, auch wenn der Kinderwagen längst abgeholt war. Das ist eine kürzere Frist als bisher zugesagt, also weniger Speicherung, nicht mehr. Fünf Tage und nicht sofort, weil zwischen „verkauft" und der Übergabe ein paar Tage liegen und die Anzeige solange auffindbar bleiben muss. Was noch zu haben ist, bleibt stehen, so lange du willst.

Neu in Fassung 3.8: Zwei Dinge, und beim ersten ändert sich nicht, was wir wissen, sondern wie es dasteht.

Zum Alter deiner Kinder (Abschnitt 2.2): Gefragt wird weiterhin nach dem Alter. Gespeichert wird daraus jetzt der Geburtsmonat — Monat und Jahr, ohne Tag. Vorher stand dort die eingetippte Zahl, und die wurde nie älter: Ein Kind blieb in der App für immer so alt wie am Tag der Anmeldung. Beides ist dieselbe Auskunft — „zwei Jahre, heute" und „geboren im Juni 2024" sagen dasselbe —, nur veraltet die eine Form und die andere nicht. Im alten Text stand „keine Geburtsdaten"; das trifft es nicht mehr, deshalb diese Fassung. Einen Geburtstag erheben wir weiterhin nicht, und anderen Nutzerinnen wird weiterhin nur das Alter angezeigt, nie der Monat.

Die Karte lässt sich auf eine andere Stadt stellen (Abschnitt 7, „Dein Standort auf der Karte"). Bist du unterwegs, kannst du sie einmalig auf deinen aktuellen Standort setzen und siehst dort Spielplätze, Cafés und Betriebe. Damit geht dieser eine Punkt an unseren Server — er muss wissen, worum herum er suchen soll. Das ist die Ausnahme von dem Satz aus Fassung 3.3, die Koordinaten verließen das Gerät nie; für den blauen Punkt gilt er weiter. Der Punkt wird dabei nicht gespeichert, nicht mit deinem Konto verknüpft, und beim nächsten Start steht die Karte wieder zuhause. Andere Mütter siehst du dabei nicht — ihre Nadel steht für einen Wohnort, und wer sie sehen darf, hängt daran, wo du selbst wohnst.

Neu in Fassung 3.7: Drei Dinge.

Das Profilbild ist Pflicht für Mutterkonten (Abschnitt 2.2) — zusammen mit Postleitzahl, Ort und dem Satz über dich, die es schon vorher waren. Es entsteht mit der Kamera und lässt sich später austauschen. Wer schon dabei ist, bekommt beim nächsten Anmelden vierzehn Tage Zeit, es nachzureichen; bis dahin ändert sich für sie nichts. Danach kann sie weiter mitlesen, aber nichts mehr schreiben, bis das Bild da ist.

Zwei neue freiwillige Angaben: Erziehungsstil und Ernährung zuhause (Abschnitt 2.2). Mehrfachauswahl aus festen Antworten, jederzeit änderbar, jederzeit wieder zu leeren — und sie fließen in die Prozentzahl neben einem Vorschlag ein.

Deine Merkliste steht jetzt ausdrücklich in der Aufstellung (Abschnitt 2.3) — bisher fehlte sie dort, obwohl es sie schon gab. Neu ist, dass sich darin außer Spielplätzen und Cafés auch Betriebe merken lassen. Die Liste ist deine eigene: Kein anderes Konto sieht sie, und ein Betrieb erfährt nicht, dass du ihn dir gemerkt hast. Sie geht mit, wenn du dein Konto löschst.

Neu in Fassung 3.6: Die Anschrift eines Betriebs steht jetzt öffentlich auf seiner Seite (Abschnitt 2.5) — vorher hieß es dort „nicht öffentlich". Wer einen Kurs sucht, muss wissen, wo er stattfindet. Auf der Karte bleibt die Lage gerundet. Konten von vor August 2026 sind davon nicht betroffen, bis sie die Adresse selbst freigeben: Sie haben unter dem alten Text zugestimmt. Dazu neu: ein freiwilliges Werbebanner für Betriebe.

Neu in Fassung 3.5: Eine Mutter kann eine Anbieterin jetzt immer anschreiben, auch wenn gerade kein Kurs läuft (Abschnitt 7). Damit sieht die Anbieterin den Vornamen der Mutter nicht mehr nur nach einer Kursanmeldung, sondern auch nach so einer Nachricht. Der Weg geht nur in eine Richtung: Sie kann antworten, aber niemanden von sich aus anschreiben, und kommt weiterhin weder an die Profile anderer Mütter noch an den Flohmarkt. Außerdem: Die Tageszusammenfassung um 19 Uhr ist für neue Konten standardmäßig an und unter Konto › Mitteilungen abschaltbar.

Neu in Fassung 3.4: Ein neuer Empfänger in Abschnitt 7 — OpenStreetMap (Nominatim). Trägst du ein Café ein, rechnet dieser Dienst die getippte Adresse in Koordinaten um. Dorthin geht allein der Adresstext, und zwar von unserem Server aus: Deine IP-Adresse erfährt er nicht. Dazu ein eigener Abschnitt „Wenn du ein Café einträgst" — was gespeichert wird, was andere sehen (deinen Vornamen) und wie ein Eintrag wieder verschwindet. Außerdem präzisiert: Schlägst du ein Treffen an einem Spielplatz vor, gehen dessen Koordinaten mit in die Nachricht, damit die andere den Weg dorthin öffnen kann.

Neu in Fassung 3.3: Zwei Dinge auf der Karte (beide in Abschnitt 7). Erstens der Standort: Die App fragt jetzt danach — aber nur beim Antippen des Knopfs „zurück zu mir", und die Koordinaten verlassen das Gerät nicht. Sie gehen nicht an unseren Server und werden nirgends gespeichert. Zweitens Bewertungen von Spielplätzen: Sterne und ein kurzer Satz, sichtbar mit dem Vornamen. Fotos gibt es dort bewusst nicht — auf einem Spielplatz sind Kinder, und es gibt weder in der App eine Möglichkeit dafür noch in der Datenbank ein Feld. Cafés lassen sich nicht bewerten.

Neu in Fassung 3.2: Zum Passwort kommt eine Angabe dazu — eine Frist, falls es die seit August 2026 erhöhten Anforderungen nicht erfüllt (Abschnitt 2.1). Mehr als dieses eine Datum wird dafür nicht gespeichert; geprüft wird beim Anmelden, und zwar nur dort.

Neu in Fassung 3.1: Benachrichtigungen bleiben nicht mehr bis zur Löschung des Kontos. Angesehene werden einen Tag später gelöscht, ungelesene bleiben stehen — siehe Abschnitt 8. Das ist eine kürzere Frist als bisher zugesagt, also weniger Speicherung, nicht mehr.

Neu in Fassung 3.0: Die Platzhalter sind raus. Name und Anschrift stehen in Abschnitt 1, der Hoster steht mit Namen und Ort in Abschnitt 7. Apple kommt als Empfänger dazu — Push aufs iPhone läuft zwingend über deren Dienst und fehlte bisher ganz. Neu beschrieben sind außerdem das Konto von MomsMatch selbst, das Antippen einer Adresse (führt zu Google Maps oder Apple Karten) und — der wichtigste Punkt — was passiert, wenn in einer Gruppe über Gesundheit geschrieben wird. Die freiwillige Ausweisprüfung ist gestrichen: Sie war nie eingerichtet.

Neu in Fassung 2.9: Die Karte im Umgebung-Bereich kommt jetzt von Google Maps — ein zweiter Empfänger in den USA neben Firebase. Neu in Abschnitt 7: was dabei zu Google geht (IP und Ausschnitt) und was nicht. Außerdem steht dort jetzt ausdrücklich, dass die Nadel einer anderen Mom auf rund zwei Kilometer gerundet ist.

Neu in Fassung 2.8: Abschnitt 1 und 9 — die offizielle Kontaktadresse admin@momsmatch.de steht jetzt drin. Ohne sie konnte niemand die Rechte nach Art. 18 und 21 ausüben. Name und ladungsfähige Anschrift folgen nach der Firmengründung (A1).

Neu in Fassung 2.7: Abschnitt 3 — eine freigegebene Anbieterin bekommt ebenfalls einen QR-Code. Dahinter steht ein Betrieb, keine Person; er löst nur in der App auf und entsteht erst nach der Freigabe.

Neu in Fassung 2.6: Es gibt einen zweiten Kontotyp — Anbieterinnen (Kursleiterinnen, Hebammen, Cafés). Neu sind Abschnitt 2.5 (welche Daten ein Anbieterkonto von sich angibt) und in Abschnitt 7, was eine Anbieterin von den Müttern sieht: den Vornamen der Teilnehmerinnen. Das ist die einzige Stelle, an der Angaben einer Mutter an ein Gewerbe gehen — und sie entsteht nur, wenn sie sich selbst zu einem Kurs anmeldet.

Neu in Fassung 2.5: Abschnitt 7 — was bei einer Meldung aus dem Chat oder vom Flohmarkt mitgespeichert wird, und was passiert, wenn ein Profil nach drei Meldungen eingeschränkt wird.

Neu in Fassung 2.4: Push läuft jetzt wirklich — über Google (Firebase Cloud Messaging). Das ist ein neuer Empfänger in den USA und gehört deshalb in Abschnitt 7. Dorthin geht die Geräte-Kennung plus Titel und ein kurzer Text, nicht der Chatverlauf.

Neu in Fassung 2.3: Benachrichtigungen samt Geräte-Kennung für späteren Push, und die Angabe, ob das Profilbild aus der Kamera kam.

Neu in Fassung 2.2: Abschnitt 7 — Meldungen innerhalb einer Gruppe gehen an deren Admin und Moderatorinnen und halten eine Kopie des gemeldeten Textes fest. Das ist eine neue Empfängergruppe und gehört deshalb in die Erklärung.

Neu in Fassung 2.1: Abschnitt 5.1 — zusammengefasste Nutzungszahlen aus den ohnehin gespeicherten Daten, ohne Analysedienst.

Neu in Fassung 2.0: Gruppentermine und Kurse, selbst eingetragene Veranstaltungen, der QR-Code zum Profil-Teilen, der KI-Dienst für öffentliche Veranstaltungen und ein ausdrücklicher Abschnitt zu Werbung.


1. Wer ist verantwortlich?

Lehmann App Solutions GmbH
Graslilienanger 20
80937 München
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Lehmann und Stefanie Brigitte Lehmann
Registergericht: Amtsgericht München, HRB 316712

E-Mail: admin@momsmatch.de

Verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Bis zum 29. September 2026 hat Marcus Lehmann MomsMatch als Einzelunternehmer betrieben; seitdem ist die Lehmann App Solutions GmbH verantwortlich.


2. Welche Daten verarbeiten wir?

2.1 Bei der Registrierung

Daten Zweck Pflicht?
E-Mail-Adresse Anmeldung, Kontowiederherstellung ja
Passwort Zugangsschutz (nur verschlüsselt gespeichert) ja
Vorname Anzeige gegenüber anderen Moms ja

Das Passwort wird mit dem Verfahren bcrypt verschlüsselt gespeichert. Wir können es nicht einsehen und nicht zurückrechnen.

Genau deshalb speichern wir seit August 2026 eine weitere Angabe: eine Frist, falls dein Passwort die erhöhten Anforderungen nicht erfüllt. Ob es sie erfüllt, sehen wir nur in dem Augenblick, in dem du dich anmeldest und es eingibst — geprüft wird es dort, gespeichert wird davon nichts außer diesem Datum. Es steht auf null, solange nichts ansteht, und wird gelöscht, sobald du ein neues Passwort gesetzt hast. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: das berechtigte Interesse an der Sicherheit der Konten in einer App, in der Mütter über ihre Kinder schreiben.

2.2 Deine Profilangaben

Daten Zweck Pflicht?
Beschreibungstext Vorstellung gegenüber anderen ja
Stadt und Postleitzahl Vorschläge aus der Umgebung ja
Profilbild Erkennbarkeit, siehe unten ja
Standort (Koordinaten) Entfernungsberechnung ergibt sich aus der Postleitzahl
Herkunft des Profilbilds („kamera"/„galerie") Hinweis am Profil, siehe unten ergibt sich
Interessen Passende Vorschläge freiwillig
Erziehungsstil Passende Vorschläge freiwillig
Ernährung zuhause Passende Vorschläge freiwillig
„Alleinerziehend" Anzeige in deinem Profil freiwillig
„Schwanger" — eine Angabe zur Gesundheit, siehe Abschnitt 5a Anzeige in deinem Profil freiwillig, nur mit ausdrücklicher Einwilligung
Alter deiner Kinder Vorschläge mit ähnlich alten Kindern freiwillig
Errechneter Termin eines Kindes, das noch unterwegs ist (Monat und Jahr) Vorschläge; „Schwanger" in deinem Profil freiwillig, nur mit ausdrücklicher Einwilligung

Warum drei Angaben Pflicht sind. Ohne Postleitzahl gibt es keine Umgebung — die Karte bliebe leer, und niemand fände dich. Ohne einen Satz über dich steht in jeder Vorschlagskarte nur ein Vorname. Und das Profilbild ist die einzige Angabe, die etwas verlangt, das man im Augenblick der Anmeldung tun muss: vor der Kamera sitzen. Alles andere lässt sich abtippen.

Zusammen machen sie es aufwendiger, hier ein Konto anzulegen, hinter dem gar keine Mutter steht. Ein Nachweis ist es nicht — siehe den Absatz zum Profilbild unten. Für Anbieterkonten gilt das nicht: Dort tritt die Prüfung der Anschrift von Hand an diese Stelle.

Zu Erziehungsstil und Ernährung: Zwei Mütter mit gleich alten Kindern im selben Viertel passen trotzdem nicht unbedingt zusammen. Beide Listen sind Mehrfachauswahl aus festen Antworten, beide vollständig freiwillig und jederzeit im Profil änderbar oder wieder zu leeren. Sie stehen auf deinem Profil und fließen in die Prozentzahl ein, die neben einem Vorschlag steht.

Zum Profilbild: Es ist seit dem 28. August 2026 Pflicht für ein Mutterkonto, und dein erstes Profilbild entsteht mit der Kamera, nicht aus der Galerie.

Wer sich vor diesem Tag angemeldet hat, wird nicht überrumpelt: Beim nächsten Anmelden merkt sich dein Konto eine Frist von vierzehn Tagen. Bis dahin ändert sich für dich nichts. Ist sie um und es fehlt weiterhin ein Bild, kannst du weiter mitlesen — schreiben, kommentieren und einstellen geht dann erst wieder, wenn eins da ist. Wir schicken dazu keine E-Mail: Eine Nachricht „Dein Profil ist unvollständig, bitte hier klicken" ist genau die Form, die auch Betrüger verwenden. Du siehst den Hinweis in der App. Ein Bild aus der Galerie kann jedes beliebige Bild sein, auch das einer fremden Person — genau daraus entstehen die falschen Profile, gegen die eine App nur für Mütter schützen soll.

Später darfst du es tauschen, auch gegen ein Bild aus deiner Galerie — gegen einen Avatar, eine Blume, was du magst. Das ersetzte Bild wird dabei vom Server gelöscht, nicht nur ausgetauscht: Wer ihr Selfie wieder herunternimmt, hat es damit heruntergenommen. Bis zum 28. August 2026 blieb es liegen; das ist behoben.

Wir speichern zu jedem Bild, woher es kam. Kam es aus der Kamera, steht an deinem Profil die schlichte Angabe „Bild mit der Kamera aufgenommen"; wählst du eines aus der Galerie, entfällt dieser Hinweis. Andere sehen also weiterhin, woran sie sind.

Das ist ausdrücklich kein Nachweis. Wer die Kamera auf ein ausgedrucktes Foto oder einen Bildschirm hält, kommt daran vorbei. Die Angabe stammt aus der App und wird vom Server nicht überprüft. Eine darüber hinausgehende Prüfung, wer jemand ist, findet nicht statt.

Was wir aus deinen Bildern entfernen: Fotos tragen unsichtbare Zusatzangaben mit sich — häufig die GPS-Koordinaten der Aufnahme, den Zeitpunkt und das Gerätemodell. Bei einem Foto aus der eigenen Wohnung wäre das deine Adresse. Wir löschen diese Angaben auf dem Server, bevor ein Bild gespeichert wird. Das gilt für alle Bilder: Profilbild, Flohmarktfoto und auch Fotos, die du im Chat verschickst. Gespeichert wird nur das Bild selbst.

Wer deine Bilder sehen kann

Wir unterscheiden zwei Arten, und der Unterschied ist wichtig:

Öffentlich abrufbar sind Profilbilder und Flohmarktfotos. Sie werden ohnehin jeder Nutzerin angezeigt. Wer die genaue Bildadresse kennt, kann sie auch ohne Anmeldung abrufen. Die Adressen enthalten eine lange Zufallskennung und lassen sich nicht erraten — aber verlass dich darauf nicht: Was du in dein Profil oder eine Anzeige stellst, behandle als öffentlich.

Geschützt sind Fotos in privaten Chats und in privaten Gruppen. Sie liegen getrennt und werden nur herausgegeben, nachdem der Server geprüft hat, wer fragt: beim Chat nur die beiden Beteiligten, in einer Gruppe nur ihre Mitglieder. Wer eine Gruppe verlässt, kommt ab diesem Moment auch an die Bilder darin nicht mehr.

Zu den Kindern: Gefragt wird nach dem Alter („2 Jahre, 3 Monate"). Gespeichert wird daraus der Geburtsmonat — Monat und Jahr, ohne Tag. Der Grund ist einfach: Eine Altersangabe veraltet ab dem Tag, an dem du sie machst, und dein Kind wäre in der App für immer so alt wie bei der Anmeldung. Aus einem Monat rechnet sich das Alter jeden Tag neu, und es steht keine Angabe mehr da, die nicht mehr stimmt.

Keine Namen, keinen Geburtstag, keine Fotos, kein Geschlecht. Die Angabe ist freiwillig und lässt sich jederzeit im Profil löschen. Sie dient allein dazu, dir Moms mit ähnlich alten Kindern vorzuschlagen — angezeigt wird anderen weiterhin nur das Alter, nie der Monat.

Ein Kind unterwegs trägst du mit dem Monat des errechneten Termins ein — wieder ohne Tag. Andere sehen daran nur „Baby unterwegs", nicht den Monat. Den ganzen Terminmonat über gilt es als unterwegs und zählt bei den Vorschlägen und beim Altersfilter als null Jahre; ab dem Monat danach wächst es von selbst mit wie jedes andere Kind. Weil daraus hervorgeht, dass du schwanger bist, gilt dafür dasselbe wie für „Schwanger" — Abschnitt 5a.

2.3 Bei der Nutzung

Daten Zweck
Bewertungen anderer Profile („Like"/„Nein") Vorschläge, Erkennen gegenseitigen Interesses
Matches Chatzugang zwischen zwei Moms
Chatnachrichten inkl. vorgeschlagener Treffen (Ort, Zeitpunkt; bei einem Treffpunkt von der Karte auch dessen Koordinaten) Übermittlung an die Empfängerin
Flohmarkt-Anzeigen samt Bildern, Merkungen, Anfragen Anzeige für andere Moms
Deine Merkliste: gemerkte Spielplätze, Cafés und Betriebe Deine eigene Auswahl auf der Karte („Meine Favoriten") und als Treffpunkt-Vorschlag im Chat
Gruppenmitgliedschaften Teilnahme an Gruppen
Eingetragene Treffen und Kurse sowie Anmeldungen dazu Planung in der Gruppe, Platzvergabe
Selbst eingetragene Veranstaltungen siehe Abschnitt 4
Profil-Kennung für den QR-Code siehe Abschnitt 3
Blockierungen und Meldungen Schutz der Nutzerinnen
Bei einer Meldung: eine Kopie des gemeldeten Textes Nachvollziehbarkeit der Entscheidung, siehe unten
Benachrichtigungen (Anlass, kurzer Text, Zeitpunkt, gelesen ja/nein) Hinweis auf Nachrichten, Antworten und Termine
Push-Kennung deines Geräts Zustellung von Mitteilungen, siehe unten

Zu den Benachrichtigungen: Für jede neue Nachricht, jede Antwort auf einen Beitrag, dem du folgst, und für deine Termine entsteht ein Eintrag in deiner Neuigkeiten-Liste. Er enthält den Anlass und einen kurzen Auszug (höchstens 120 Zeichen) — bei einer Chatnachricht also den Anfang des Textes. Gelesene Einträge bleiben in der Liste stehen, bis du dein Konto löschst.

Erinnerungen an Veranstaltungen verschickt der Server automatisch 24 Stunden vorher — an alle, die einen Platz haben, und an alle, die sich die Veranstaltung vorgemerkt haben. Wer auf der Warteliste steht, bekommt keine; das wäre eine Einladung zu einem Termin, zu dem sie nicht kommen kann.

Vormerken heißt: Wir speichern, dass du dich für diese Veranstaltung interessierst — mehr nicht. Das gilt für beide Arten: für Veranstaltungen, die Moms selbst eintragen, und für die recherchierten aus deiner Stadt. Bei den recherchierten speichern wir nur deren Kennung; die Veranstaltung selbst gehört uns nicht, und wir verändern dort nichts. Es ist keine Anmeldung, belegt keinen Platz und taucht in keiner Teilnehmerliste auf. Sichtbar ist nur wie viele sich eine Veranstaltung vorgemerkt haben — diese Zahl steht an der Veranstaltung und ist damit für alle sichtbar, die sie sehen können. Wer dahintersteht, erfährt niemand, auch die Veranstalterin nicht. Du kannst es jederzeit wieder lösen; dann ist der Eintrag weg.

Push-Mitteilungen (Hinweise auf dem Sperrbildschirm) laufen über Firebase Cloud Messaging von Google. Damit dein Handy erreichbar ist, speichern wir die Push-Kennung, die Google dafür vergibt.

Was dabei zu Google geht: die Kennung deines Geräts, der Titel und ein kurzer Text der Mitteilung — bei einer Chatnachricht also der Name der Absenderin und der Anfang des Textes. Bei mehreren Nachrichten steht dort nur noch die Anzahl („5 neue Nachrichten"), nicht der Wortlaut. Der Chatverlauf selbst geht nicht zu Google.

Auf dem iPhone kommt Apple dazu. Dort lässt sich eine Mitteilung technisch nur über den Apple Push Notification service zustellen — Firebase reicht sie an Apple weiter, und Apple bringt sie auf dein Gerät. Dorthin geht dasselbe wie zu Google: Gerätekennung, Titel und kurzer Text. Einen anderen Weg auf ein iPhone gibt es nicht.

Du kannst Mitteilungen jederzeit abschalten — in den Einstellungen deines Handys bei MomsMatch. Dann wird nichts mehr an Google oder Apple übergeben. In der App funktioniert weiterhin alles; du siehst Neues nur erst beim Öffnen.

Du kannst Push jederzeit in den Einstellungen deines Handys abschalten. Die Neuigkeiten-Liste in der App funktioniert dann unverändert weiter — du siehst nur erst beim Öffnen, was los war.

Auf iPhones sind Mitteilungen derzeit nicht eingerichtet; dort gibt es ausschließlich die Liste in der App.

Bei Treffen und Kursen ist für die anderen Gruppenmitglieder sichtbar, wer den Termin eingetragen hat und wer angemeldet ist — jeweils mit Vorname und Profilbild. Ohne diese Anzeige ließe sich weder erkennen, ob noch Plätze frei sind, noch wer den Kurs hält.

Chatnachrichten sind nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Technisch könnten Betreiber sie einsehen. Wir tun das nicht routinemäßig, sondern nur, wenn eine konkrete Meldung das erfordert. Bitte teile im Chat keine besonders sensiblen Informationen.

2.4 Technische Daten

Beim Zugriff auf den Server werden IP-Adresse, Zeitpunkt und aufgerufene Funktion kurzzeitig protokolliert. Zweck: Betrieb und Abwehr von Missbrauch. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Speicherdauer: 14 Tage.

2.5 Anbieterkonten

Neben Mutterkonten gibt es Anbieterkonten für Kursleiterinnen, Hebammen, Cafés und Studios. Wer eines anlegt, gibt zusätzlich an:

Der Name lässt sich nicht allein ändern. Er trägt die Prüfung, mit der wir ein Anbieterkonto freischalten, und steht an jedem Kurs, im Chat, auf der Karte und im QR-Code am Tresen. Wäre er frei änderbar, ließe sich die Prüfung im Nachhinein umgehen. Ein Wunschname geht deshalb zuerst an einen Menschen; bis zur Entscheidung bleibt der bisherige stehen, und für alle anderen ändert sich nichts. Gespeichert werden dafür der Wunschname und der Zeitpunkt des Antrags — bis entschieden ist, danach nicht mehr. Die Anschrift ändert ein Betrieb dagegen selbst und sofort: Wer umzieht, soll nicht tagelang mit der falschen Adresse dastehen, und eine falsche Adresse schadet ihm selbst am meisten. Beides — Namensantrag wie Anschriftsänderung — steht im Moderationsprotokoll (Abschnitt 6).

Zur Anschrift: Sie steht seit August 2026 öffentlich auf der Seite des Betriebs. Wer einen Kurs sucht, muss wissen, wo er stattfindet — ein Betrieb ohne Anschrift ist eine Anzeige ohne Anschrift. Seit Fassung 3.14 steht der Betrieb auch auf der Karte genau an dieser Adresse. Dafür rechnen wir die Anschrift einmal in Koordinaten um — bei der Anmeldung und bei jeder Änderung — über den Adressdienst von OpenStreetMap (Nominatim). Dorthin geht dabei nur die Anschrift des Betriebs, kein Name und kein Konto. Findet der Dienst die Adresse nicht, bleibt die Lage aus der Postleitzahl, auf rund zwei Kilometer gerundet.

Anbieterkonten von vor August 2026 haben unter einem anderen Text zugestimmt („Anschrift und Netzseite sehen nur wir"). Ihre Adresse steht erst dann auf der Seite, wenn sie sie in ihrem Profil selbst freigeben — und sie können die Freigabe jederzeit zurücknehmen.

Anschrift und Netzseite sind zugleich die Grundlage für die Freigabe: Jedes Anbieterkonto wird von einem Menschen geprüft, bevor es etwas veröffentlichen kann. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Nutzungsverhältnisses) und lit. f (berechtigtes Interesse am Schutz eines Raums, der nur für Mütter gedacht ist).

Ein Anbieterkonto ist in der App immer als solches gekennzeichnet. An jeder Veranstaltung steht der Betriebsname und das Wort „Anbieterin" — wer sich anmeldet, soll wissen, ob sie es mit einer anderen Mutter zu tun hat oder mit einem Gewerbe.

Was ein Anbieterkonto nicht kann: Profile von Müttern ansehen, Vorschläge zum Kennenlernen bekommen, die Umgebungskarte öffnen, den Flohmarkt nutzen, Einzelchats beginnen oder fremden Gruppen beitreten.


2.6 Das Konto von MomsMatch selbst

Es gibt ein Konto, das uns gehört — es heißt Moms Match Team. Damit legen wir die Gruppen an, mit denen eine Stadt anfängt, und schreiben den ersten Beitrag darin, damit du nicht in einen leeren Raum kommst.

Es ist keine Mutter auf Kontaktsuche. Deshalb steht es nicht in deinen Vorschlagskarten und auf keiner Karte, und es kann dich auch nicht anschreiben — dafür bräuchte es ein Match, und dazu kommt es nicht. Ansprechen kannst du uns in jeder Gruppe; dort lesen wir mit.

In den Nutzungszahlen (Abschnitt 5.1) taucht dieses Konto nicht auf. Es wäre sonst eine Mutter, die es nicht gibt.


3. Der QR-Code zum Profil-Teilen

Im eigenen Profil lässt sich ein QR-Code anzeigen, um das Profil beim Treffen vor Ort weiterzugeben. Dahinter steckt eine zufällig erzeugte Kennung (rund 96 Bit Zufall), bewusst nicht die laufende Nutzernummer — sonst ließen sich durch bloßes Hochzählen alle Profile der App durchgehen.

Der Code ist damit so öffentlich, wie die Nutzerin ihn macht — wer ihn abfotografiert, kann ihn weitergeben. Die App weist darauf hin.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Anzeige erfolgt auf eigene Veranlassung.

Bei einer Anbieterin

Ein freigegebenes Anbieterkonto bekommt ebenfalls einen QR-Code — gedacht für den Aushang am Tresen oder das Handy im Gespräch. Dahinter steht dann keine Person, sondern ein Betrieb: Name, Beschreibung, Netzseite und die kommenden Kurse.

Es gelten dieselben Grenzen: Auch dieser Code löst nur in der App auf, es entsteht keine öffentliche Webseite. Und er entsteht erst nach der Freigabe — sonst führte ein einmal ausgedruckter Code auf eine Seite, die noch niemand geprüft hat.


4. Veranstaltungen und Kurse

Die Veranstaltungshinweise in der App stammen aus zwei getrennten Quellen.

4.1 Aus öffentlichen Quellen

Ausgewertet werden öffentlich zugängliche Veranstaltungs- und Kursprogramme: Veranstaltungskalender der Städte, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und vergleichbare Einrichtungen. Derzeit in München, Köln, Berlin, Hamburg, Leipzig, Nürnberg, Münster und Dresden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten der Nutzerinnen verarbeitet.

Für das Einordnen und Zusammenfassen dieser öffentlich gefundenen Texte wird ein KI-Dienst eingesetzt (Anthropic, Claude). Übermittelt werden ausschließlich die öffentlich gefundenen Veranstaltungstexte — keine Profildaten, keine Chatnachrichten, keine Standortdaten.

Eine Einschränkung, die wir offen sagen: Übermittelt wird der Text der Veranstaltungsseite, so wie er dort steht. Darin kann ein Name stehen — etwa „Leitung: Petra Böhm" bei einem Kurs. Das ist kein Name einer Nutzerin von MomsMatch, sondern eine Angabe, die der Veranstalter selbst öffentlich gemacht hat. Trotzdem ist es eine Angabe über einen Menschen, und deshalb steht sie hier und nicht im Kleingedruckten.

Was nicht übermittelt wird: irgendetwas über dich. Kein Profil, keine Nachricht, kein Standort, keine Angabe zu deinen Kindern.

4.2 Von Moms selbst eingetragen

Trägt eine Nutzerin selbst eine Veranstaltung ein, werden Titel, Beschreibung, Ort, Zeitpunkt, Altersgruppen, Preisangabe sowie der angegebene Name und ein optionaler Kontakt gespeichert. Diese Angaben sind für alle Nutzerinnen sichtbar. Die App weist beim Eintragen darauf hin, dort nur einen Kontakt anzugeben, den man öffentlich zeigen möchte.

Selbst eingetragene Veranstaltungen umgehen den KI-Dienst vollständig — sie werden nie dorthin übermittelt, weil die Nutzerin sie ja selbst beschrieben hat.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Kernfunktion, auf eigene Veranlassung).

4.3 Technischer Hinweis

Selbst eingetragene Veranstaltungen liegen in derselben Datenbank wie dein Profil. Beim Löschen des Kontos verschwinden sie deshalb im selben Zug — ohne Umweg über ein zweites System.

Die recherchierten Veranstaltungen der Städte (4.1) pflegt weiterhin ein eigener Hintergrundprozess. Seit dem 4. August 2026 legt er sie in derselben Datenbank ab, in einem eigenen Bereich. Dort stehen keine personenbezogenen Daten — nur öffentlich gefundene Veranstaltungstexte. Die App liest diesen Bereich nur, geschrieben wird er ausschließlich von der Recherche.

Hinweis zur Vorgeschichte: Bis Juli 2026 lagen selbst eingetragene Veranstaltungen in einem getrennten Dienst mit eigener Datenbank. Genau daraus war eine Löschlücke entstanden — beim Löschen des Kontos blieben sie dort zurück. Die Zusammenlegung beseitigt die Ursache.


5. Werbung und Nutzungszahlen

Die App zeigt Werbung — zurzeit ausschließlich Testanzeigen. Das ist keine Formulierung, sondern der Zustand: Hinter jeder Anzeige steckt gerade ein Platzhalter von Google, kein Werbekunde. Du erkennst sie am Hinweis „Testbetrieb" neben dem Wort „ANZEIGE". Verdient wird damit nichts.

Was trotzdem wirklich passiert: Für jede Anzeige — auch für eine Testanzeige — wird Google (AdMob) kontaktiert. Dorthin gehen eine Werbekennung deines Geräts, deine IP-Adresse und grobe Angaben zum Gerät. Deshalb fragt dich vor der allerersten Anzeige Googles eigenes Einwilligungsfenster; sagst du dort Nein, wird keine einzige Anzeige geladen und es geht auch nichts an Google. Mehr dazu in Abschnitt 5.2.

Wo Anzeigen stehen — vollständig:

Wo Wie oft Form
Veranstaltungen nach jedem 7. Eintrag Banner in der Liste
Flohmarkt in einer Rasterzelle Banner
Feed einer öffentlichen Gruppe nach jedem 7. Beitrag Banner in der Liste
Entdecken (Profile) nach jedem 10. Profil Vollbild

Die Vollbildanzeige ist die einzige, die den Bildschirm übernimmt. Sie erscheint erst, nachdem du ein Profil zur Seite gewischt hast, nie mitten hinein — und nie zusammen mit einem Treffer.

Wo ausdrücklich keine Werbung steht, und das bleibt so:

Kein Tracking über andere Apps hinweg, keine Analysedienste wie Firebase Analytics oder Matomo, und es werden keine Daten verkauft — auch später nicht.

5.1 Zahlen zur Nutzung

Wir werten aus, wie die App insgesamt genutzt wird: Anmeldungen pro Woche, wie viele Moms in einem Zeitraum aktiv waren, wie stark die einzelnen Bereiche genutzt werden, und in welchen Städten die Nutzerinnen sitzen.

Dabei entstehen ausschließlich Gesamtzahlen — etwa „40 Moms haben diese Woche den Flohmarkt genutzt". Aus dem Ergebnis lässt sich nicht ablesen, was eine bestimmte Person getan hat.

Wichtig dabei: Dafür wird nichts zusätzlich mitgeschrieben. Gezählt wird, was ohnehin gespeichert ist, weil die Nutzerin es selbst ausgelöst hat. Es kommt kein Analysedienst zum Einsatz (kein Firebase, kein Matomo, kein Google Analytics), es werden keine Kennungen über Sitzungen hinweg verfolgt, und die Auswertung verlässt das eigene System nicht — außer als Gesamtzahl, etwa gegenüber einem künftigen Werbepartner.

Reines Anschauen wird nicht erfasst: Wer sich Veranstaltungen ansieht oder durch die Karte scrollt, ohne etwas zu tun, taucht in keiner Zahl auf.

Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse an der Beurteilung und Verbesserung des eigenen Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

5.2 Auswertung nach Gruppen — und dein Widerspruch

Worum es geht, in einem Satz: Wir werten aus, welche Teile der App von welcher Gruppe genutzt werden — zum Beispiel: „Mütter mit Kindern unter drei Jahren nutzen den Flohmarkt häufiger als den Veranstaltungskalender." Damit lässt sich Werbung aussuchen, die zu den Müttern in dieser App passt, und einem Werbekunden sagen, wen er hier erreicht.

Was dabei NICHT passiert — und das ist der Kern:

Was ausgewertet wird: welche Bereiche der App du benutzt und wann — zusammen mit der Altersspanne deiner Kinder (unter 3 / 3 bis 6 / älter) und deiner Stadt. Daraus entstehen ausschließlich Gruppenzahlen. Chatnachrichten, dein Profiltext, deine Fotos und der genaue Geburtsmonat deines Kindes bleiben außen vor.

Warum wir das dürfen — und was sich geändert hat

Rechtsgrundlage: unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Erwägungsgrund 47 zur DSGVO nennt Direktwerbung ausdrücklich als ein solches Interesse.

Bis Fassung 3.11 stand hier etwas anderes: eine Einwilligung, mit einem freiwilligen Häkchen bei der Anmeldung. Das Häkchen ist weg. Der ehrliche Grund dafür steht hier, weil er dich betrifft: Ein Häkchen darf nicht vorangekreuzt sein — wer nichts tut, hat nicht eingewilligt — und deshalb lief die Auswertung praktisch leer. Eine Auswertung, die niemanden erfasst, trägt auch keine Werbung, und ohne Werbung gibt es diese App nicht umsonst.

Was das für dich bedeutet: Du läufst mit, ohne gefragt zu werden. Dafür steht dir etwas zu, das eine Einwilligung nicht kennt:

Dein Widerspruchsrecht

Du kannst dieser Auswertung jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO). Bei Werbung gilt das ohne Wenn und Aber: Du musst es nicht begründen, wir müssen nichts abwägen, und ab dem Widerspruch fließt deine Nutzung nicht mehr ein.

So geht es: Profil → Konto und Daten → Schalter „Auswertung für Werbung" ausschalten. Ein Fingertipp.

Der Widerspruch läuft nicht ab. Eine neue Fassung dieses Textes hebt ihn nicht auf, und wir fragen dich nicht erneut. Du kannst ihn selbst zurücknehmen, an derselben Stelle.

Ein Widerspruch hat keine Nachteile. Die App kann danach alles, was sie vorher konnte — kein Bereich wird gesperrt, keine Funktion fällt weg. Werbung siehst du trotzdem, nur eben ohne jeden Bezug zu deinen Angaben.

Du kannst deinen Widerspruch auch formlos an die Adresse im Impressum schicken. Der Schalter ist nur der schnellere Weg.

Was das mit Google zu tun hat: nichts

Dieser Abschnitt erlaubt kein Werbenetzwerk auf deinem Gerät. Die Anzeigen kommen über Google AdMob, und Google greift dabei auf eine Werbekennung deines Geräts zu. Dafür reicht ein berechtigtes Interesse nicht.

Deshalb gibt es ein zweites, eigenes Fenster. Bevor die allererste Anzeige geladen wird, fragt dich Googles Einwilligungsverwaltung (User Messaging Platform) direkt — dort entscheidest du, was Google auf deinem Gerät darf. Du kannst diese Antwort jederzeit ändern: im Profil unter „Konto und Daten" → Werbeeinstellungen.

Und daran hängt, ob deine Werbung personalisiert ist. Das gehört deutlich gesagt, weil es der Punkt ist, an dem du wirklich etwas entscheidest:

Auf dem iPhone kommt eine dritte Frage — von Apple. Sie heißt „Erlaubst du, dass MomsMatch deine Aktivitäten verfolgt?" und entscheidet, ob Google die Werbekennung deines Geräts lesen darf. Sagst du dort Nein, siehst du trotzdem Anzeigen — nur ohne jeden Bezug zu dir. Auf Android gibt es diese Frage nicht; dort steuerst du dasselbe in den Einstellungen deines Handys unter „Werbung".

Die drei Fragen sind getrennt, und sie gehören verschiedenen Stellen: Der Widerspruch oben betrifft unsere Auswertung, das Google-Fenster und Apples Frage betreffen Googles Zugriff auf dein Gerät.

Was wir festhalten

Zu deinem Widerspruch speichern wir: dass du ihn erklärt hast, wann, und welche Fassung dieses Textes dir dabei vorlag. Das verlangt die DSGVO von uns (Art. 5 Abs. 2) — und es steht in deiner Datenauskunft (Abschnitt 9) mit drin.

Wer sich zwischen dem 10. und dem 11. September 2026 angemeldet hat, hat damals das alte Häkchen vor sich gehabt. Ob es gesetzt war, steht weiterhin bei deinem Konto und in deiner Datenauskunft. Es entscheidet nichts mehr, aber wir löschen es nicht — es ist der Beleg dafür, was dir damals vorlag.

In der Testphase findet diese Auswertung noch nicht statt. Die Anzeigen sind Platzhalter, es gibt keinen Werbekunden, dem gegenüber etwas auszuwerten wäre. Sie beginnt erst, wenn echte Anzeigen laufen. Widersprechen kannst du trotzdem jetzt schon — dann beginnt sie bei dir gar nicht erst.


5a. Wenn es um Gesundheit geht

Das ist der Abschnitt, den wir dir am dringendsten ans Herz legen.

In einer Gruppe wie „Erstes Jahr" geht es um Schlaf, Stillen, Beikost und das erste Fieber. Es liegt in der Natur der Sache, dass dort Angaben über die Gesundheit deines Kindes oder deine eigene geschrieben werden. Genau dafür ist die Gruppe da.

Solche Angaben sind rechtlich etwas anderes als dein Lieblingscafé. Die DSGVO nennt sie besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9). Sie sind besonders geschützt — und deshalb sagen wir dir genau, was damit passiert.

In Gruppen und Chats fragen wir dich nicht danach. Es gibt dort kein Formular, keine Auswahl, keine Auswertung. Was entsteht, entsteht, weil du es schreibst.

Eine Ausnahme im Profil: „Schwanger". Seit Fassung 3.15 kannst du unter „Zusätzliche Angaben" „Schwanger" auswählen oder bei deinen Kindern ein Kind mit errechnetem Termin eintragen. Beides sagt etwas über deine Gesundheit, und deshalb gilt:

Was du schreibst, steht auf unserem Server — in Falkenstein, wie alles andere. Es wird nicht ausgewertet, nicht für Vorschläge benutzt und nicht an Werbepartner gegeben.

Wer es lesen kann:

Wo du schreibst Wer es sieht
Öffentliche Gruppe jede Mutter in dieser Gruppe
Private Gruppe nur die Mitglieder dieser Gruppe
Einzelchat nur deine Gesprächspartnerin

Dazu die Moderation — aber nur, wenn etwas gemeldet wird, und nur den gemeldeten Ausschnitt.

Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Du erteilst sie, indem du den Beitrag schreibst und abschickst. Du kannst ihn jederzeit selbst löschen; dann ist er weg.

Drei Bitten von uns:

  1. Was einmal in einer Gruppe steht, haben andere gelesen. Löschen entfernt den Text, nicht die Erinnerung der Leserinnen.
  2. Nenne keine Namen anderer Menschen in Gesundheitsdingen — weder die deiner Ärztin noch die einer anderen Mutter.
  3. Was hier steht, ersetzt keine ärztliche Auskunft. Bei Sorge um dein Kind: bitte zur Kinderärztin. Das steht auch in den Regeln jeder Gruppe.

6. Auf welcher Rechtsgrundlage?

Verarbeitung Rechtsgrundlage
Konto, Anmeldung, Kernfunktionen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung)
Gruppen, Treffen, Kurse, Anmeldungen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Selbst eingetragene Veranstaltungen, QR-Code Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Freiwillige Profilangaben inkl. Standort und Kindesalter Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
„Schwanger" und errechneter Termin eines Kindes unterwegs Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung), siehe 5a
Standortfreigabe für den blauen Punkt auf der Karte und für „wo ich gerade bin" Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), § 25 Abs. 1 TDDDG
Bewertungen von Spielplätzen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Blockieren, Melden, Missbrauchsabwehr Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
Serverprotokolle Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Gesamtzahlen zur Nutzung (Abschnitt 5.1) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Auswertung für Werbung nach Gruppen (Abschnitt 5.2) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) — Widerspruch jederzeit möglich, siehe 5.2
Anzeigen ausliefern über Google AdMob (Zugriff auf die Werbekennung des Geräts) Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), § 25 Abs. 1 TDDDG — Googles Werbefenster

Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit widerrufen — indem du die betreffende Angabe im Profil löschst. Deine Antwort im Werbefenster änderst du im Profil unter „Konto und Daten" → „Werbeeinstellungen". Die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.

Was auf dem berechtigten Interesse steht, widerrufst du nicht — dem widersprichst du (Art. 21 DSGVO). Für die Auswertung nach Gruppen geht das im Profil unter „Konto und Daten", mit dem Schalter „Auswertung für Werbung". Einzelheiten in Abschnitt 5.2.


7. Wer bekommt deine Daten zu sehen?

Andere Nutzerinnen sehen

Andere Nutzerinnen sehen nicht

Blockierte Personen erfahren nicht, dass du sie blockiert hast.

Anbieterinnen sehen

Eine Anbieterin ist ein Gewerbe und kein Mutterkonto. Sie sieht von dir:

Mehr nicht. Kein Profilbild, keinen Nachnamen, keine Stadt, kein Kinderalter, keine Interessen, keine Entfernung. Sie kann dein Profil nicht öffnen und dich in keiner Liste finden.

Zum Anschreiben (neu seit August 2026): Auf dem Profil einer Anbieterin gibt es einen Knopf „Nachricht schreiben". Vorher kam man an sie nur heran, wenn sie gerade einen Kurs anbot — lief keiner, war die Hebamme auf der Karte zu sehen und nicht zu erreichen.

Der Weg geht nur in eine Richtung. Einen Chat beginnen kannst du; sie kann darin antworten. Eine Anbieterin kann niemanden von sich aus anschreiben — sonst würde aus der Karte ein Werbeverteiler. Sie sieht dabei nur die Chats, die eine Mutter selbst begonnen hat, und kommt weiterhin weder an die Profile anderer Mütter noch an den Flohmarkt.

Das ist die einzige Stelle, an der eine Angabe von dir bei einem Gewerbe landet — und sie entsteht nur durch deine eigene Anmeldung.

Meldungen innerhalb einer Gruppe

Meldest du in einer Gruppe einen Beitrag, eine Antwort oder eine Chatnachricht, sehen die Admin und die Moderatorinnen genau dieser Gruppe die Meldung:

Die Kopie bleibt lesbar, auch wenn der Beitrag danach gelöscht wird. Ohne sie ließe sich später nicht mehr nachvollziehen, warum jemand gesperrt wurde — weder von der Moderatorin noch von der Betroffenen.

Wer gemeldet hat, sehen sie nicht. In einer Gruppe, in der sich alle kennen, meldet sonst niemand mehr.

Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse an einer funktionierenden Moderation (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Meldungen aus dem Chat und vom Flohmarkt

Diese gehen nicht an Gruppen-Moderatorinnen, sondern ausschließlich an die Moderation von MomsMatch. Mit der Meldung wird festgehalten, worum es ging — sonst stünde dort nur „Belästigung" und niemand könnte beurteilen, ob das zutrifft.

Gemeldet aus Was mitgespeichert wird
Einzelchat die letzten fünf Nachrichten der gemeldeten Person aus diesem Chat
Flohmarkt Titel, Beschreibung und Preis der Anzeige

Aus einem Chat gehen nur die Nachrichten der gemeldeten Person mit — nicht deine eigenen. Ein Einzelchat ist privat; wer sich beschwert, legt damit nicht die eigene Hälfte des Gesprächs vor. Der ganze Verlauf wird nicht übermittelt.

Der Auszug entsteht im Moment der Meldung und bleibt lesbar, auch wenn die Nachricht oder die Anzeige danach gelöscht wird — was oft genau die Folge ist. Höchstens 500 Zeichen.

Wenn dein Profil eingeschränkt wird

Melden drei verschiedene Mitglieder dasselbe Profil, wird es automatisch eingeschränkt, bis eine Moderatorin den Fall angesehen hat.

Eingeschränkt heißt: lesen ja, schreiben nein. Du kommst weiterhin in die App, siehst alles und erfährst, warum. Ausgesperrt wirst du nicht — sonst könntest du weder nachvollziehen, was vorliegt, noch etwas dazu sagen.

Du kannst jederzeit widersprechen; dein Text liegt der Moderation vor und wird bei der Entscheidung gelesen. Dein Konto lässt du auch währenddessen löschen (Art. 17 DSGVO) — das hängt nicht davon ab, ob jemand dich gemeldet hat.

Jede Entscheidung wird protokolliert: wer sie getroffen hat, wann und mit welcher Begründung. Das Protokoll bleibt bestehen, auch wenn eine Einschränkung später aufgehoben wird — bei einer Beschwerde muss belegbar sein, worauf sie beruhte.

Zwei Einträge stammen nicht von einer Moderatorin, sondern von einem Betrieb selbst. Ändert er seine Anschrift, oder beantragt er einen neuen Namen, steht das dort mit altem und neuem Wert. Beides ist die Grundlage seiner Freigabe; ließe es sich unbemerkt austauschen, wäre die Prüfung im Nachhinein zu umgehen. Bei diesen Einträgen ist keine Moderatorin vermerkt — es hat ja niemand etwas entschieden.

Dienstleister

Dienst Zweck Was dorthin geht Ort
Hetzner Online GmbH Server, Datenbank und alle hochgeladenen Bilder alle gespeicherten Daten Falkenstein, Deutschland
Google Workspace Bestätigungs- und Zugangscodes verschicken nur die E-Mail-Adresse und der Text der Nachricht USA
Google (Firebase Cloud Messaging) Push-Mitteilungen zustellen Geräte-Kennung, Titel und kurzer Text der Mitteilung USA
Apple (Push Notification service) Push-Mitteilungen auf dem iPhone zustellen dasselbe wie bei Firebase — auf dem iPhone führt kein Weg daran vorbei USA
Google (Maps) Kartenausschnitt im Umgebung-Bereich zeichnen IP-Adresse und der angezeigte Ausschnitt, siehe unten USA
OpenStreetMap Foundation (Nominatim) eine getippte Adresse in Koordinaten umrechnen, wenn du ein Café einträgst oder ein Betrieb seine Anschrift angibt nur der Adresstext, den du eingibst — und zwar von unserem Server aus, nicht von deinem Gerät: Deine IP-Adresse erfährt der Dienst also nicht Vereinigtes Königreich / EU
Anthropic (Claude) öffentliche Veranstaltungen einordnen keine Daten von Nutzerinnen; in den öffentlichen Veranstaltungstexten können Namen von Kursleitungen stehen, siehe 4.1 Irland / USA
Google (AdMob) Anzeigen ausliefern — erst nach deiner Einwilligung im Werbefenster, siehe 5.2 eine Werbekennung deines Geräts, deine IP-Adresse, grobe Angaben zum Gerät. Kein Profil, kein Name, kein Kinderalter USA

Deine Daten liegen in Deutschland. Konten, Chats, Gruppen, Bilder und das Moderationsprotokoll liegen auf einem Server in Falkenstein. Was in die USA geht, steht in der Tabelle oben und ist jeweils klein: eine Geräte-Kennung, eine E-Mail-Adresse, ein Kartenausschnitt.

Mit allen genannten Anbietern besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für die Anbieter in den USA gelten zusätzlich die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

Zu Apple: Eine Mitteilung auf ein iPhone lässt sich technisch nur über Apples eigenen Dienst zustellen. Das ist keine Entscheidung, die wir getroffen haben — es gibt keinen anderen Weg. Wer keine Mitteilungen möchte, schaltet sie in den Einstellungen des Geräts ab; dann geht dorthin nichts.

Wenn du ein Café einträgst

Kinderfreundliche Cafés stehen in keiner öffentlichen Quelle — von 923 Münchner Cafés tragen sieben eine dokumentierte Spielecke. Deshalb kommen sie von den Müttern.

Was dabei passiert: Du tippst Namen und Adresse. Damit aus der Adresse eine Nadel auf der Karte wird, fragt unser Server bei Nominatim nach, dem Adressdienst von OpenStreetMap. Dorthin geht allein der Adresstext, den du eingegeben hast.

Was NICHT dorthin geht: dein Name, dein Konto, deine Postleitzahl — und auch nicht deine IP-Adresse. Die Anfrage stellt unser Server, nicht dein Gerät.

Was von dem Café gespeichert wird: Name, Adresse und Koordinaten, die angehakten Merkmale, dein freiwilliger Satz dazu und dein Konto als Melderin. Für die anderen Mütter ist an dem Café dein Vorname sichtbar.

Du kannst es nicht rückgängig machen, indem du es allein löschst — aber jede Mutter kann widersprechen. Halten mehr Mütter das Café für falsch als für richtig, verschwindet es wieder von der Karte. Löschst du dein Konto, gehen deine gemeldeten Cafés mit.

Die Adressdaten stehen unter der ODbL. Deshalb steht bei den Adressvorschlägen und an jedem so eingetragenen Café die Nennung „© OpenStreetMap-Mitwirkende".

Die Karte im Umgebung-Bereich

Der Kartenausschnitt kommt von Google Maps. Sobald du den Umgebung-Bereich öffnest, lädt dein Gerät die Kartenbilder direkt bei Google — dabei erfährt Google deine IP-Adresse und welchen Ausschnitt du ansiehst.

Was Google dabei NICHT bekommt: dein Profil, deine Postleitzahl, deinen Namen oder die Angaben zu deinen Kindern. Die Nadeln auf der Karte zeichnet die App selbst, aus Daten von unserem Server.

Und ein Punkt, der uns wichtig ist: Die Nadel einer anderen Mom steht nicht dort, wo sie wohnt. Wir runden alle Koordinaten auf ein Raster von etwa zwei Kilometern, bevor sie das Gerät erreichen — eine Nadel heißt also „ungefähr diese Gegend". Ausgenommen sind nur Betriebe mit öffentlicher Anschrift: Sie stehen genau an ihrer Adresse (Abschnitt 2.5), denn die steht ohnehin auf ihrer Seite. Die Entfernungsangabe in der Liste ist dagegen genau; sie wird auf unserem Server berechnet und verrät keine Richtung.

Mit Profilbild (seit Fassung 3.16). In der Nadel einer Mom steht ihr Profilbild — dasselbe, das andere Moms ohnehin in der Liste unter der Karte und in ihrem Profil sehen. Neu ist nur der Ort, nicht wer es sieht. Dabei gilt:

Wer die Karte nicht laden möchte, kann sie über den Schalter neben den Kilometer-Knöpfen zuklappen. Die Liste darunter funktioniert unverändert.

Dein Standort auf der Karte

Auf der Karte gibt es unten rechts einen Knopf „zurück zu mir" und oben die Zeile, in der steht, wo gerade gesucht wird. Tippst du eines von beiden zum ersten Mal an, fragt dein Gerät, ob die App deinen Standort verwenden darf.

Was passiert, wenn du zustimmst: Die Karte zeigt einen blauen Punkt an deiner Position und springt beim Antippen des Knopfs dorthin.

Und du kannst die Karte oben auf „wo ich gerade bin" stellen. Dann — und nur dann — geht dieser eine Punkt an unseren Server: Er muss wissen, um welche Stelle herum er Spielplätze, Cafés und Betriebe heraussuchen soll. Er rechnet damit und schreibt ihn nicht auf: Der Punkt wird nicht gespeichert, nicht mit deinem Konto verknüpft und taucht in keiner Auskunft über dich auf, weil es nichts gibt, was dort stehen könnte. Beim nächsten Start steht die Karte wieder zuhause.

Was NICHT passiert: Ohne dieses Umschalten verlassen die Koordinaten dein Gerät nicht — der blaue Punkt und der Knopf „zurück zu mir" kommen ohne den Server aus. Was dauerhaft von deiner Lage gespeichert ist, bleibt in jedem Fall die Postleitzahl, die du selbst in dein Profil einträgst. Daran ändert weder die Freigabe noch das Umschalten etwas, und andere Mütter siehst du unterwegs nicht: Ihre Nadel steht für einen Wohnort, und wer sie sehen darf, hängt daran, wo du wohnst — nicht daran, wohin du die Karte geschoben hast.

Was passiert, wenn du ablehnst: Nichts geht verloren außer dem blauen Punkt. Der Knopf springt dann auf die Mitte deiner Postleitzahl, so wie die Karte es auch vorher getan hat. Du kannst die Freigabe jederzeit in den Einstellungen deines Geräts wieder zurücknehmen.

Wir fragen bewusst nur nach dem ungefähren Standort (auf Android ACCESS_COARSE_LOCATION). Für einen Punkt auf einer Stadtkarte genügt das; für mehr gibt es keinen Grund.

Bewertungen von Spielplätzen

Du kannst Spielplätze mit ein bis fünf Sternen bewerten und einen kurzen Satz dazu schreiben. Gespeichert werden dabei: die Sterne, dein Text, der Spielplatz und dein Konto.

Sichtbar für andere ist dein Vorname, die Sterne und dein Text — nicht dein voller Name, nicht dein Profilbild, nicht deine Postleitzahl.

Fotos gibt es hier bewusst nicht. Auf einem Spielplatz sind Kinder, und ein Bild von Kindern lässt sich nicht zurückholen. Es gibt in der App keine Möglichkeit, ein Bild zu einer Bewertung hochzuladen, und in unserer Datenbank kein Feld dafür.

Du kannst deine Bewertung jederzeit ändern — eine zweite Bewertung zum selben Spielplatz ersetzt die erste. Löschst du dein Konto, werden auch deine Bewertungen gelöscht.

Wenn dir eine Bewertung falsch oder verletzend vorkommt, kannst du sie über das Fähnchen daneben melden. Sie bleibt dann zunächst stehen — sonst könnten zwei Konten jede unliebsame Meinung verschwinden lassen — und wir sehen sie uns an. Wer kein Konto hat und eine Bewertung beanstanden möchte, erreicht uns über die Adresse im Impressum.

Bewertungen stammen von angemeldeten Mitgliedern. Wir prüfen nicht, ob jemand tatsächlich dort war; dieser Hinweis steht auch in der App direkt bei den Bewertungen.

Eine Adresse antippen

Bei einer Veranstaltung kannst du auf die Adresse tippen. Es öffnet sich eine kleine Auswahl: in Google Maps öffnen, auf dem iPhone zusätzlich in Apple Karten öffnen, oder die Adresse kopieren.

Erst mit deinem Tippen verlässt die Adresse die App — und es geht nur die Adresse der Veranstaltung hinaus, nichts von dir. Wählst du „kopieren", verlässt gar nichts die App.

Der Kartendienst erfährt dabei dasselbe wie bei jedem Aufruf über den Browser: deine IP-Adresse und wonach gesucht wird. Wer das nicht möchte, tippt die Adresse nicht an oder wählt „kopieren".


8. Wie lange speichern wir?

Was beim Löschen des Kontos entfernt wird

Profil, Kinder, Bewertungen, Matches, Nachrichten, Anzeigen, Merkungen, deine Merkliste, Anfragen, Blockierungen, Meldungen, Benachrichtigungen, Geräte-Kennungen, die Profil-Kennung für den QR-Code sowie die von dir eingetragenen Treffen, Kurse und Veranstaltungen samt aller Anmeldungen — auch der Anmeldungen anderer zu deinen Terminen.

Und deine Bilddateien. Profilbild, Werbebanner, Flohmarktfotos, die Bilder in deinen Beiträgen und Veranstaltungen sowie die Fotos aus deinen Chats werden dabei von der Festplatte des Servers gelöscht. Bis zum 28. August 2026 blieben sie liegen — der Satz „es bleibt nichts zurück" galt für die Datenbank, nicht für die Bilder. Das ist behoben.

Zwei bewusste Ausnahmen

Die Löschung ist endgültig und nicht rückgängig zu machen.


9. Deine Rechte

Recht Artikel So nutzt du es
Auskunft Art. 15 In der App: Profil → Konto und Daten → Daten herunterladen
Berichtigung Art. 16 In der App: Profil → Bearbeiten
Löschung Art. 17 In der App: Profil → Konto und Daten → Konto löschen
Einschränkung Art. 18 Formlos an admin@momsmatch.de
Datenübertragbarkeit Art. 20 Der Download liefert maschinenlesbares JSON
Widerspruch gegen die Werbeauswertung Art. 21 Abs. 2 In der App: Profil → Konto und Daten → „Auswertung für Werbung" ausschalten
Widerspruch im Übrigen Art. 21 Abs. 1 Formlos an admin@momsmatch.de
Widerruf der Einwilligung Art. 7 Abs. 3 Angabe im Profil löschen; Googles Werbefenster unter Konto und Daten → Werbeeinstellungen

Der Download nach Art. 15/20 enthält auch die Profil-Kennung, deine Gruppentermine und deine Anmeldungen.

Du hast außerdem das Recht, dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren — zuständig ist die Behörde deines Bundeslandes oder die am Sitz des Verantwortlichen.


10. Sicherheit

Was nicht verschlüsselt ist — und warum

Deine Nachrichten sind auf dem Transportweg verschlüsselt: Zwischen deinem Handy und unserem Server kann niemand mitlesen, auch nicht im offenen WLAN.

Sie sind nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Auf dem Server liegen sie lesbar. Wir sagen das deutlich, weil viele Apps damit werben und der Unterschied für dich zählt.

Das ist eine bewusste Entscheidung und kein Versäumnis. Bei echter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung könnten wir eine gemeldete Nachricht nicht mehr ansehen — und damit auch nicht beurteilen, ob jemand beleidigt, bedroht oder belästigt wurde. Der Schutz in dieser App beruht darauf, dass Melden und Sperren wirklich funktionieren. Zwischen „niemand kann mitlesen" und „wir können eingreifen, wenn dir jemand zusetzt" haben wir uns für das Zweite entschieden.

Was das praktisch heißt:

Ein vollständiger Schutz vor unbefugtem Zugriff ist technisch nicht erreichbar.


11. Mindestalter

Die App richtet sich an Moms ab 18 Jahren. Konten von Minderjährigen werden gelöscht, sobald wir davon erfahren.


12. Änderungen

Bei inhaltlichen Änderungen erhältst du in der App einen Hinweis und wirst um erneute Zustimmung gebeten. Die aktuelle Fassung ist jederzeit in der App unter Profil → Datenschutzerklärung abrufbar.